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Gesundheitsschutz bei Abschlussprüfungen
Personalratswahlen: Unterstützen Sie den VLW durch Ihre Stimme!
Auch in Abschlussprüfungen muss der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen

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Auch in Abschlussprüfungen muss der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen

Die in der vergangenen Woche an die Schulen gelangte Handreichung „Hygienemaßnahmen für die schriftlichen Prüfungen an berufsbildenden Schulen…“ hat beim VLW zu großer Verwunderung geführt. Diese ergibt sich zunächst aus der Ausnahme von der Testpflicht vor Prüfungen. „Prüfungen seien schließlich kein Unterricht und deshalb gelte das Betretungsverbot der Schule ohne negativen Corona-Test hierfür nicht“, so der sinngemäße Wortlaut aus dem Ministerium. Dem nicht genug ermöglicht die Handreichung sogar noch die Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung während der Prüfung, wenn ein negativer Corona-Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Prüfung bestätigt wird. Die in der Handreichung gewählte Bezeichnung „Schnelltest“ unterscheidet jedoch nicht zwischen den in anerkannten Testzentren durchgeführten Tests und Selbsttests, die, je nach Entscheidung der Schulgemeinschaft, zu Hause durchgeführt werden können. Dazu hat der VLW eine klare Position. Ohne Aufsicht durch medizinisch geschultes Fachpersonal ist ein selbst durchgeführter Test für die Befreiung von der Maskenpflicht während einer Prüfung abzulehnen. Getreu dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser", können aus Sicht des VLW, wenn überhaupt, nur unter Aufsicht durchgeführte Corona-Tests anerkannt werden. Die Möglichkeit zum Schreiben der Prüfung ohne adäquate Schutzmaske stößt beim VLW ohnehin auf erhebliche Bedenken, aufgrund des Infektionsrisikos sowohl für die aufsichtsführenden Lehrkräfte als auch für alle im Raum anwesenden Schülerinnen und Schüler. Auch bei negativem Testergebnis besteht ein Restrisiko für die Gesundheit der im Raum befindlichen Personen, da der Test möglicherweise noch nicht anschlägt, obwohl bereits eine Ansteckungsgefahr besteht. Der VLW fordert deshalb, die Handreichung zu korrigieren und die Befreiung von der Maskenpflicht während schriftlicher Prüfungen auszuschließen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich die Bedeutung von Berufsverbänden. Wer sonst sollte die Forderungen von uns Kollegen und Kolleginnen gebündelt und organisiert gegenüber Politikern, in der ADD und im Ministerium vertreten? Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das vehemente Vortragen von Forderungen zum Erfolg führt, auch dann, wenn bisweilen dicke Bretter gebohrt werden müssen. Dies erstreckt sich von der Zurverfügungstellung von FFP-2-Masken, über die Einführung der Testpflicht bis hin zu den vorgezogenen Impfungen für alle Lehrkräfte. Viele der vom VLW artikulierten Forderungen wurden, wenn auch teilweise viel zu spät, von der Politik erfüllt. Doch auch ohne die Pandemie gibt es für BPR, HPR und die ÖPRe reichlich zu tun. Der VLW unterstützt die Arbeit in all diesen Gremien durch Beratung, Informationsveranstaltungen, Stellungnahmen und Positionspapiere. Unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter engagieren sich für die Interessen der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, ohne auf andere Schularten Rücksicht nehmen zu müssen. Bitte unterstützen Sie den VLW durch Ihre Stimme!

Der VLW dankt allen Aktiven, die sich in den Wahlvorständen oder als Wahlhelfer engagieren.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Karl-Heinz Fuß

Vorsitzender VLW Rheinland-Pfalz


 

 
Bildungszitate:
 
„Ein Gramm Intelligenz ist ein Pfund Bildung wert, denn wo Intelligenz ist, stellt sich die Bildung von selber ein.“
 
(Louis Bromfield)
 
 
 
 
 
Weitersagen:
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Hildchen 7
56077 Koblenz

 0261 200 690 15
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